Die Schutzverantwortung im Lichte der Libyen-Intervention: Durchbruch oder Rückschlag?
Zur Genese der R2P Seit dem Völkermord in Ruanda und den Massakern in Srebrenica hat die internationale Gemeinschaft die Notwendigkeit der Responsibility to Protect (R2P), einer internationalen Schutzverantwortung zur Verhinderung massiver und systematischer Menschenrechtsverletzungen erkannt. Die kanadische Regierung setzte 2001 die International Commission on Intervention and State Sovereignty (ICISS) ein, die 2001 ihren Bericht "The responsibility to protect" vorstellte. Die wesentlichen Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: Die Souveränität der Staaten sei zwar grundsätzlich gegeben und müsse respektiert werden, damit verbunden seien jedoch nicht nur Rechte gegenüber der Staatenwelt (Interventionsverbot), sondern auch Pflichten (Schutzverpflichtung) gegenüber der eigenen Bevölkerung. Falls Staaten - aus welchen Gründen auch immer - diese Verantwortung nicht wahrnehmen können oder wollen, steht die Staatengemeinschaft in der Pflicht. Konkret stellt die Kommission an den Menschenrechtsschutz drei Anforderungen: 1. die Verpflichtung zur Prävention (to prevent), 2. die Verpflichtung, auf schwere Menschenrechtsverletzungen zu reagieren (to react) und 3. die Verpflichtung zum Wiederaufbau (to rebuild). (...)
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Internationaler Infodienst Nr. 107, November 2011