Vor 40 Jahren trat der Vertrag über die Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen (NVV) in Kraft. Seitdem ist der Atomwaffensperrvertrag der Eckpfeiler der weltweiten Bemühungen, die Verbreitung von Atomwaffen zu verhindern und die nukleare Abrüstung zu stärken. Trotz aller Defizite und Schwächen hat der Nichtverbreitungsvertrag wesentlich zur Eindämmung der nuklearen Proliferation beigetragen. Gleichzeitig stellte er sicher, dass die Mitgliedstaaten unter Kontrolle und Aufsicht der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) die nuklearen Technologien für zivile Zwecke nutzen konnten und gab den Staaten ein Sicherheitsgefühl in Bezug auf die Kapazitäten ihrer Nachbarn. Bei aller Kritik hat der NVV immerhin erreicht, dass die Zahl der Atommächte die Zehnermarke bis heute nicht überschritten hat. Nur Indien, Pakistan und Israel befinden sich außerhalb des globalen Nichtverbreitungsregimes - Nordkorea hat seinen Austritt erklärt. Demgegenüber haben unter anderem die Ukraine, Belarus, Kasachstan, Südafrika, Brasilien, Argentinien, Taiwan und zuletzt Libyen ihre nuklearen Waffenprogramme beendet bzw. darauf verzichtet solche zu entwickeln. Dennoch: Noch immer bedrohen mehr als 20.000 Nuklearwaffen die Menschheit und 40 weitere Länder verfügen über eine ausreichende Infrastruktur, um sich eigene Arsenale aufzubauen. Und nach Nordkorea scheint nun auch Iran nach der Bombe zu greifen. Es mangelt also beileibe nicht an Herausforderungen für das globale Nichtverbreitungsregime. (...)
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Nord-Süd Info-Dienst Nr. 103-2010, März 2010