Die Sicherheitsstrategie der Union - überflüssig und gefährlich!
Das Bundesverfassungsgericht hat gestern dem Antrag der FDP-Fraktion in der AWACS-Frage entsprochen. Damit wird die Legislative und der deutsche Parlamentsvorbehalt ausdrücklich gestärkt - im Gegensatz zum Tornadourteil vor einem knappen Jahr, in dem der Exekutive noch eine Art Blankoscheck für fast jedwede Nato-Strategie übertragen wurde. Damit wurde aber auch einem erheblichen Teil der ebenfalls gestern präsentierten Sicherheitsstrategie von CDU/CSU quasi höchstrichterlich eine Abfuhr erteilt. Denn mit ihrem Strategiepapier verlässt die Union nicht nur den verfassungsrechtlichen sondern auch den sicherheitspolitischen Grundkonsens. Dabei enthält die Strategie durchaus auch positive Elemente: So hebt sie unter anderem die Rolle von Abrüstung und Rüstungskontrolle als "strategischem Instrument" deutscher und europäischer Sicherheitspolitik hervor, leitet aber keine konkreten Vorschläge ab, wie der festgefahrene Rüstungskontrollprozess wieder in Gang gebracht werden könnte. Insgesamt betrachtet ist die sicherheitspolitische Lageanalyse der Union weder neu - so findet sich nichts, was im Weißbuch 2006 oder in der europäischen Sicherheitsstrategie von 2003 nicht schon besser und konsistenter formuliert worden wäre -, noch sinnvoll oder gar Ziel führend. Sie ist vielmehr gefährlich. So schlagen die Strategen der Union u.a. die Einrichtung eines Nationalen Sicherheitsrates nach dem Vorbild der USA vor, streben an, die Bundeswehr auch für Inlandseinsätze zu verwenden und fordern, den Parlamentsvorbehalt teilweise auszusetzen, um künftig deutsche Soldaten schneller in den Auslandseinsatz schicken zu können. (...)
Veröffentlicht:
Berlin, 08.05.2008