Streumunition ächten
AG Abrüstung und Rüstungskontrolle Zur heutigen Einbringung des Antrags der Koalitionsfraktionen "Gefährliche Streumunition verbieten - Das humanitäre Völkerrecht weiterentwickeln" erklären der abrüstungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Rolf Mützenich, und der zuständige Berichterstatter Andreas Weigel: Noch Anfang September hat die SPD-Führung um Kurt Beck ihre Forderung nach Vernichtung aller Streubomben bekräftigt und ein generelles, weltweites Verbot dieses Waffentyps gefordert. Der von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Antrag ist ein erster, zugleich auch wesentlicher Schritt, um im Rahmen der Verhandlungen zum UN-Waffenübereinkommen eine Perspektive für ein Verbot von Streumunition zu erreichen. Streubomben sind weltweit Realität. Seit Ende des 2. Weltkriegs sind sie in mindestens 25 militärischen Konflikten zum Einsatz gekommen. Streubomben haben eine Blindgängerquote von bis zu 40 Prozent. In Regionen, in denen Streumunition eingesetzt wurde, können Menschen sich nur noch unter hoher Lebensgefahr aufhalten. Wer Streubomben einsetzt, hinterlässt vermintes Gebiet. Der Einsatz von Streubomben unterscheidet sich kaum vom Einsatz der weltweit geächteten Landminen. Der militärische Nutzen von Streumunition ist mehr als fraglich, hinterlässt sie doch auf unabsehbare Zeit ein Gebiet der verbrannten Erde. Dennoch sind die größten Produzenten von Streumunition China, die USA und Russland noch weit davon entfernt, auf die Option eines Einsatzes dieser Waffen zu verzichten. Es gibt bei den Verhandlungen zum UN-Waffenübereinkommen also noch lange keine tragende Mehrheit für eine Ächtung von Streumunition. Mit dem heute beschlossenen Antrag fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, im Rahmen des UN-Waffenübereinkommens Schritt für Schritt auf eine völkerrechtliche Ächtung von Streumunition hinzuarbeiten. Konkret wird dieser Auftrag schon bei den UN-Verhandlungen in diesem Herbst in Genf. Dort gilt es, mit den Verhandlungspartnern über das humanitäre Völkerrecht weitgehende Einschränkungen zum Einsatz dieser Munition zu erreichen, um einem weltweiten Verbot von Streubomben und der Vernichtung aller Streumunition näher zu kommen.
Veröffentlicht:
Berlin, 28.09.2006