Streumunition ächten

AG Abrüstung und Rüstungskontrolle


Zur heutigen Einbringung des Antrags
der Koalitionsfraktionen "Gefährliche Streumunition verbieten - Das
humanitäre Völkerrecht weiterentwickeln" erklären der
abrüstungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Rolf Mützenich, und der zuständige Berichterstatter Andreas Weigel:


Noch Anfang September hat die SPD-Führung um Kurt Beck ihre Forderung
nach Vernichtung aller Streubomben bekräftigt und ein generelles,
weltweites Verbot dieses Waffentyps gefordert. Der von den
Koalitionsfraktionen eingebrachte Antrag ist ein erster, zugleich auch
wesentlicher Schritt, um im Rahmen der Verhandlungen zum
UN-Waffenübereinkommen eine Perspektive für ein Verbot von
Streumunition zu erreichen.


Streubomben sind weltweit Realität. Seit Ende des 2. Weltkriegs sind
sie in mindestens 25 militärischen Konflikten zum Einsatz gekommen.
Streubomben haben eine Blindgängerquote von bis zu 40 Prozent. In
Regionen, in denen Streumunition eingesetzt wurde, können Menschen sich
nur noch unter hoher Lebensgefahr aufhalten. Wer Streubomben einsetzt,
hinterlässt vermintes Gebiet. Der Einsatz von Streubomben unterscheidet
sich kaum vom Einsatz der weltweit geächteten Landminen.


Der militärische Nutzen von Streumunition ist mehr als fraglich,
hinterlässt sie doch auf unabsehbare Zeit ein Gebiet der verbrannten
Erde. Dennoch sind die größten Produzenten von Streumunition China, die
USA und Russland noch weit davon entfernt, auf die Option eines
Einsatzes dieser Waffen zu verzichten. Es gibt bei den Verhandlungen
zum UN-Waffenübereinkommen also noch lange keine tragende Mehrheit für
eine Ächtung von Streumunition.


Mit dem heute beschlossenen Antrag fordert der Deutsche Bundestag die
Bundesregierung auf, im Rahmen des UN-Waffenübereinkommens Schritt für
Schritt auf eine völkerrechtliche Ächtung von Streumunition
hinzuarbeiten. Konkret wird dieser Auftrag schon bei den
UN-Verhandlungen in diesem Herbst in Genf. Dort gilt es, mit den
Verhandlungspartnern über das humanitäre Völkerrecht weitgehende
Einschränkungen zum Einsatz dieser Munition zu erreichen, um einem
weltweiten Verbot von Streubomben und der Vernichtung aller
Streumunition näher zu kommen.

Dateien: 
Presse_28_09_06.pdf
Veröffentlicht: 
Berlin, 28.09.2006
Thema: 
Für eine Weiterentwicklung des humanitärem Völkerrechts