Gegen die leichtfertige Preisgabe von Parlamentsrechten
Bislang muss eine Mehrheit der Bundestagsabgeordneten einem Einsatz deutscher Streitkräfte außerhalb des Bündnisgebietes zustimmen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 12. Juli 1994 ausdrücklich bekräftigt. Seitdem hat sich eine Parlamentspraxis herausgebildet. In der Regel beschließt der Bundestag in kurzer Zeit über das Verlangen der Bundesregierung, Soldaten außerhalb der Bündnisgrenzen einzusetzen. Dafür wird das Parlament über den Auftrag und Umfang der Mission schriftlich unterrichtet. Die Abgeordneten können dann den Antrag ablehnen oder zustimmen. Änderungen am Inhalt sind unzulässig. Diese Praxis steht seit Monaten auf dem Prüfstand. Die FDP legte einen eigenen Gesetzentwurf vor. Verteidigungsminister Peter Struck plädierte kurzzeitig für einen besonderen Bundestagsausschuss. Außenminister Joseph Fischer schlug darüber hinaus gehend sogar vor, dass künftig allein die Bundesregierung über Kampfeinsätze der Bundeswehr befinden solle. Dem Bundestag billigte er ein Rückholrecht zu. Auch eine Mehrheit führender Koalitionspolitiker scheint mittlerweile der Auffassung zu sein, dass die bisherige Praxis geändert werden muss. Ein Gesetzentwurf liegt mittlerweile auf dem Tisch. Demnach soll die Bundesregierung bei "humanitären Einsätzen" allein über den Einsatz deutscher Soldaten entscheiden. Auch "Einsätze geringer Intensität" verlangen nur eine Befassung auf Antrag des Parlaments. Ferner ist eine "Verlängerung des Einsatzes" in bestimmten Fällen ohne vorherige Zustimmung des Parlaments vorgesehen. (...)
Veröffentlicht:
Zeitschrift für sozialistische Politik und Wirtschaft, Heft 136, 2/2004, S. 10