Ampel und Union wollen über Wahlrecht sprechen

Die Fünfprozenthürde ist in der aktuellen Form verfassungswidrig, urteilen die Richter. Sie soll aber erstmal weiter gelten, wie auch die Grundmandatsklausel. (...)

Autor: 
Von Eckart Lohse, Marlene Grunert
Veröffentlicht: 
Faz.net, 30.07.2024