Aktualisierung
Aktualisierung (13.3.2020): Die Universität Bremen hat der F.A.Z. mitgeteilt, dass der Promotionsausschuss getagt hat und „keinen Anlass sieht, ein Prüfverfahren zur Dissertation von Herrn Mützenich“ einzuleiten. Es lägen keine Hinweise darauf vor, dass die Dissertation nicht den wissenschaftlichen Ansprüchen genüge. Ein Verstoß gegen die Prüfungsordnung liege nicht vor, da die damals geltende Promotionsordnung die Verwertung einer Diplomarbeit in der Doktorarbeit nicht ausschließe.
Veröffentlicht:
FAZ.net, 13.03.2020
Thema:
Aktualisierung des FAZ-Artikels vom 05.03.2020