Rechte von Queeren Menschen ins Grundgesetz aufnehmen!
KölnSPD an der Seite der LGBTIQ-Community.
Kölner Bundestagsabgeordnete und Parteivorsitzende unterstützen Aufruf.
Die KölnSPD unterstützt die Kampagne „Grundgesetz für alle“. Die Unterbezirksvorsitzende Christiane Jäger sowie die beiden Kölner Bundestagsabgeordneten Karl Lauterbach und Rolf Mützenich setzen sich dafür ein, dass der Schutz queerer Menschen im Grundgesetz verankert wird.
Dr. Rolf Mützenich, Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion:
„Als vor über 70 Jahren das Grundgesetz verabschiedet wurde, war Artikel 3 die demokratische Antwort auf die Selektions- und Verfolgungspolitik des Nationalsozialismus. Queere Menschen wurden jedoch nicht explizit erwähnt. Dieser mangelnde Schutz führte dazu, dass beispielsweise homosexuelle Männer nach § 175 StGB noch jahrzehntelang in der Bundesrepublik verfolgt wurden, lange sogar in der verschärften Fassung der Nationalsozialisten. Dieses Unrecht wurde 2017 in einem Gesetz explizit festgestellt und Betroffene rehabilitiert. Im Bundestag zeichnet sich eine klare Mehrheit dafür ab, den Begriff „Rasse“ in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes ersetzen zu wollen. Im Zuge der Überarbeitung sollten auch Kinderrechte und ein Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Identität ins Grundgesetz aufgenommen werden. Für die SPD und die SPD-Bundestagsfraktion ist es folgerichtig, dass der Schutz queerer Menschen ausdrücklich in Artikel 3 des Grundgesetz verankert wird.“
Prof. Dr. Karl Lauterbach:
„Diskriminierung macht krank! Diese Formel ist die einfache Zusammenfassung der Erkenntnisse einschlägiger Studien. So leiden queere Menschen häufiger an Depressionen, Angststörungen. aber auch körperlichen Erkrankungen wie etwa Herzleiden. Das macht deutlich, dass Politik und Gesellschaft aktiv gegen Ausgrenzung und Diskriminierung tätig sein müssen. Um dies besser und konsequent angehen zu können, sollte die sexuelle bzw. geschlechtliche Identität ausdrücklich als Schutzmerkmal in Art. 3, Abs 3 GG genannt werden.
Christiane Jäger, Vorsitzende der KölnSPD:
„Als KölnSPD freuen wir uns über diese klare Unterstützung und das Engagement unserer Bundestagsabgeordneten für die Verankerung des Diskriminierungsschutz von queeren Menschen im Grundgesetz. Unser Köln ist bunt, lebendig und vielfältig. Daher ist die Ergänzung von Art. 3, Abs 3 GG schon lange eine Forderung der KölnSPD. Gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft für Akzeptanz und Gleichstellung (SPDqueer) haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass diese Position in weiten Teilen der SPD getragen wird. Es wird Zeit!“