Rüstungsexporte: Die GroKo könnte neue Maßstäbe setzen

- Mit dem Versuch verbindlicher Regulierungen sind wir oft gescheitert

- Der neue Koalitionsvertrag verspricht aber in vielen Bereichen Abhilfe

- Nächstes Ziel ist eine restriktive europäische Exportrichtlinie

Rüstungsgüter sind kein allgemeines Wirtschaftsgut. Ihre Ausfuhr darf deshalb nur unter besonderen Rahmenbedingungen überhaupt möglich sein. Seit Jahren wird darum von seiten der Sozialdemokratie versucht, die Ausfuhr- und Genehmigungspraxis von Rüstungsgütern in Krisengebiete und Drittstaaten zu verbieten beziehungsweise verbindlich zu regulieren.

Ehrlicherweise muss man zugeben, dass dieser Versuch bereits unter Rot-Grün nur geringen Erfolg hatte und seitdem immer wieder am Widerstand und Beharrungsvermögen der Rüstungsindustrie und anderer Gruppen gescheitert ist. So ist es auch in den vergangenen Jahren wiederholt zu umstrittenen Entscheidungen und Waffenexporten gekommen.

Wir müssen Rüstungsexporte weiter einschränken

Umso mehr ist zu begrüßen, dass es uns gelungen ist, dem Thema Rüstungsexporte sowohl in den Sondierungen als auch im vorliegenden Koalitionsvertrag besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Mit Blick auf die menschliche Tragödie, die sich vor unseren Augen im Jemen abspielt, haben wir eine Endverbleibskontrolle sowie einen Exportstopp von Rüstungsgütern in jene Länder beschlossen, die unmittelbar am Krieg im Jemen beteiligt sind. Damit würde die Große Koalition Maßstäbe bei der Eindämmung von regionalen Konflikten und Bürgerkriegen setzen. Dies ist ein wichtiges politisches und moralisches Signal.

Nach zähem Ringen konnten wir uns darauf verständigen, die Rüstungsexporte weiter einzuschränken und die Rüstungsexportrichtlinien aus dem Jahr 2000 zu verschärfen. Damit können die in der vergangenen Legislaturperiode erzielten Fortschritte, wie die unmittelbare Veröffentlichung über Entscheidungen und zeitnahe Rüstungsexportberichte oder die Kontrolle und der Endverbleib von Kleinwaffen, noch besser geregelt werden.

Auch Genehmigungsfristen und die Umkehr bei der Frage, ob der Staat haften muss, wenn genehmigte Rüstungsgüter wegen veränderter politischer Rahmenbedingungen nicht mehr geliefert werden können, wären künftig anzugehen.

Andere Regierungen sollten unsere Initiativen aufgreifen

Endlich ist es uns gelungen, ein Exportverbot von Kleinwaffen, die der ehemalige UN-Generalsekretär Kofi Annan zu Recht als die „eigentlichen Massenvernichtungswaffen unserer Zeit“ bezeichnete, in Drittländer festzuschreiben. Dies ist angesichts der Tatsache, dass 95 von 100 Kriegsopfern durch Kleinwaffen getötet werden, ein wichtiges Signal.

Zudem haben wir, wohl weltweit erstmals, einen Mechanismus zur Stabilisierung und Steigerung der Mittel für Krisenvorsorge, humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit vereinbart, nach dem die Erhöhung von Verteidigungsausgaben automatisch zu einer Ausgabenerhöhung bei ziviler Friedenspolitik führt.

Wir hoffen, dass andere Regierungen diese Initiativen aufgreifen und unterstützen. Nach Ansicht der SPD besteht auch zukünftig die Notwendigkeit, die Rüstungsexportpolitik zu verschärfen, zu konkretisieren und zu europäisieren. Notwendig ist in der Tat eine einheitliche restriktive Rüstungsexportrichtlinie im Rahmen der Europäischen Union. Ziel der SPD ist es, einen Paradigmenwechsel in der deutschen und europäischen Rüstungsexportpolitik einzuläuten.

 

Autor: 
Von Rolf Mützenich
Thema: 
Koalitionsvertrag
Veröffentlicht: 
Xing, Klartext, 15.02.2018