Bundestag erteilt Marschbefehl
Mit einer Mehrheit der Abgeordneten von SPD und Union hat der Bundestag am Donnerstag dem Bundeswehreinsatz im Nordirak zugestimmt. Deutschland wird die nordirakischen Peschmerga künftig also nicht mehr nur mit Waffen, sondern auch mit bis zu 100 Bundeswehrsoldaten als Ausbilder unterstützen. Die Fraktion der Linken stimmte gegen den Einsatz. Die Grünen enthielten sich der Stimmen. Die Bundeswehr wird ohne Auftrag der Vereinten Nationen, der EU oder der Nato geschickt.
Im Kampf gegen den "Islamischen Staat" (IS) sei der militärische Ansatz zu rechtfertigen, hatte der SPD-Außenpolitiker Rolf Mützenich in der Debatte erklärt. Er sei nicht der einzige Weg, schaffe aber erst die Voraussetzung für eine Delegitimierung des Islamischen Staats. "Es ist eine überschaubare Aufgabe, die mit verlässlichen Partnern durchgeführt wird", so Mützenich.
Die außenpolitischen Sprecher von Linken und Grünen meldeten schwere Bedenken gegen den Einsatz an. Er sei nicht nur grundgesetzwidrig, erklärte der Sprecher der Linksfraktion, Jan van Aken, er sei auch politisch falsch. "Sie werden Isis stärker und nicht schwächer machen", warf er der Regierungskoalition vor. Wer effektiv gegen den IS vorgehen wolle, müsse vor allem Druck auf den Irak und die Türkei machen. Sie könnten den Nachschub an Kämpfern unterbinden.
Unverantwortlich nannte der verteidigungspolitische Sprecher der Grünen das Mandat. Es gebe keine befriedigende Antwort auf die Frage, wer an welchen Waffen mit welchem Ziel ausgebildet werde, kritisierte Omid Nouripour. Es sei ein Novum, dass Soldaten in einen Einsatz geschickt würden, in dem sie möglicherweise in Kampfhandlungen gerieten, ohne dass es Handlungsanweisungen dafür gebe. Die rechtliche Grundlage des Einsatzes, so Nouripour, sei mitnichten nicht so klar, wie Mützenich behaupte.
Zuletzt hatte auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags Bedenken gegen den Bundeswehr-Einsatz im Nordirak angemeldet. Die rechtliche Herleitung des Mandats habe keine verfassungsrechtliche Grundlage, heißt es einem 15-seitigen Gutachten. Das Grundgesetz lässt nach Artikel 24 nur Auslandseinsätze in einem "System gegenseitiger kollektiver Sicherheit" zu. Auf "Ad-hoc-Koalitionen" wie die gegen den IS aktive "Koalition der Willigen" treffe das nicht zu, erklärt das Gutachten. Allenfalls könnte die Mission mit Artikel 87a des Grundgesetzes begründet werden. Dieser Artikel beschreibt den Verteidigungsfall. Der könne aber nur aus dem Grundgesetz abgeleitet werden, wenn man Nothilfe zugunsten eines nichtverbündeten Staates als "erweiterte Verteidigung" definiere.
"Sie werden Isis stärker und nicht schwächer machen" Jan van Aken, Sprecher der Linksfraktion