Wie dringlich eine Regelung sei, zeige sich am Beispiel der jüngsten "Libyen-Affäre", erklärte Mützenich weiter. In der Vorwoche war bekanntgeworden, dass die deutsche Firma BDB Protection 2005/ 2006 Kurse zur Ausbildung libyscher Sicherheitskräfte durchgeführt hat. Daran waren mehr als 30 deutsche Polizisten sowie mindestens ein Angehöriger der Bundeswehr beteiligt. Nach Ansicht Mützenichs war diese Form derKooperation "nicht illegal". Ohnehin sei ein striktes Verbot privater Sicherheitsfirmen nicht durchsetzbar. Gleichwohl bestehe ein Regelungsbedarf. Aus kommerziellen Gründen hätten solche Firmen womöglich ein Interesse, Konflikte in Krisengebieten zu verlängern.
Kölner Stadt-Anzeiger, 12.04.2008



