der Abgeordneten Uta Zapf, Dr. h. c. Gernot Erler, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ute Kumpf, Dr. Rolf Mützenich, Thomas Oppermann, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Agnes Malczak, Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Viola von Cramon-Taubadel, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Tom Koenigs, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
1. Die Konvention gegen Streumunition (Convention on Cluster Munitions – CCM), die am 1. August 2010 in Kraft trat, ist ein Meilenstein für den Schutz der Zivilbevölkerung vor dieser grausamen Waffe. Sie stellt eine be- deutende Weiterentwicklung des Humanitären Völkerrechts dar. Bereits jetzt hat sie maßgeblich dazu beigetragen, weltweit das Bewusstsein für die schwerwiegenden Folgen des Einsatzes von Streumunition zu stärken. Die internationale Ächtung der jüngsten Einsätze von Streumunition durch libysche und thailändische Truppen ist ein Beleg für die unverzichtbare normenbildende Wirkung der CCM. Die durch sie gesetzten Normen dürfen daher unter keinen Umständen untergraben werden.
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit der Ratifikation der CCM dazu verpflichtet, das Verbot des Einsatzes, der Herstellung und Weitergabe von Streumunition konsequent und umfassend umzusetzen. Hierzu gehört auch und insbesondere, dafür Sorge zu tragen, dass die von der CCM gesetz- ten Standards nicht unterlaufen, herabgesenkt oder gar verdrängt werden. Dies ist umso dringlicher, als noch immer nicht alle Staaten der CCM beigetreten sind.
2. Die Mehrzahl der Hersteller- und Besitzerstaaten, darunter die USA, China und Russland, gehören nicht zu den Vertragsstaaten. Einige davon setzen sich für neue Standards ein, welche die CCM-Standards unterlaufen. Diese Bemühungen konzentrieren sich auf das VN-Waffenübereinkommen (Con- vention on Certain Conventional Weapons – CCW), wo im November dieses Jahres Entscheidungen über den aktuellen Protokollentwurf VI zu Streu- munition anstehen. Dieses sieht grundsätzlich nur ein umfassendes Verbot von Streumunition vor, die vor 1980 produziert wurde. Neuere Typen dieser Waffe wären damit erlaubt, für einen Zeitraum von zwölf Jahren sogar solche, die über keinen Sicherheitsmechanismus verfügen. Nach dieser Zeit lässt das Protokoll Streumunition mit nur einem Sicherheitsmechanismus zu, obwohl klar ist, dass solche Mechanismen oft nicht funktionieren. Darü- ber hinaus würden in dem Protokoll deutlich längere Übergangsfristen als bisher gültig festgelegt. Die Frage der Anzahl der Submunition wird in dem Protokoll nicht geregelt.
3. Eine Verabschiedung würde somit neue völkerrechtliche Standards setzen, welche die CCM-Standards relativieren und Streumunition de facto relegitimieren würde. Dies würde auch der Zielstellung des CCW, Zivilpersonen zu schützen und besonders grausame Verletzungen zu verhindern, widersprechen. Die Befürworter eines solchen schwachen Teilverbots argumentieren dagegen, dass sich dem CCW mehr Staaten mit großen Streumunitions- beständen anschließen könnten. Die Quantität der Teilnehmerstaaten bestimmt jedoch nicht allein die Qualität einer Norm im Humanitären Völkerrecht. Im Gegenteil, hier würde eine von mehr Staaten durchgesetzte schlechtere Regelung eine von weniger Staaten getragene bessere Regelung verdrängen. Die daraus resultierende Regression eines gesetzten Standards wäre ein Präzedenzfall in der Geschichte des Humanitären Völkerrechts. Die Bundesrepublik Deutschland ist völkerrechtlich an die CCM gebunden und dazu verpflichtet, eine solche Erosion des Verbots von Streumunition zu verhindern.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. Veto gegen den aktuellen Protokollentwurf VI des VN-Waffenübereinkommens zu Streumunition einzulegen;
2. sich entschieden jedem Abkommen zu Streumunition entgegenzustellen, welches einen Rückschritt gegenüber der CCM darstellt;
3. sich für die Universalisierung des Verbots von Streumunition durch eine Universalisierung der CCM einzusetzen.
Berlin, den 8. November 2011
Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion



