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Dr. Rokf Mützenich MdB

Keine Rüstungsgüter in Spannungsgebiete – Für die Einhaltung einer restriktiven Rüstungsexportpolitik

Deutscher Bundestag (17. Wahlperiode), Drucksache 17/6540
Antrag
der Fraktion der SPD

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Nach den „Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ ist der Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern in NATO-Länder, EU-Mitgliedstaaten und NATO-gleichgestellte Länder grundsätzlich nicht beschränkt, es sei denn, aus besonderen politischen Gründen erscheint in Einzelfällen eine Beschränkung geboten. Rüstungsexporte in sonstige Länder sind restriktiv zu handhaben und Kriegswaffenexporte in diese dürfen nur genehmigt werden, wenn besondere außen- und sicherheitspolitische Interessen dafür sprechen, also nur in Ausnahmefällen.

Kriegswaffenexporte in Spannungsgebiete sind nach den Politischen Grundsätzen untersagt. Genehmigungen für Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern werden grundsätzlich nicht erteilt, wenn hinreichender Verdacht besteht, dass diese zur internen Repression im Sinne des EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren oder zu sonstigen fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden. Für diese Frage spielt die Menschenrechtssituation im Empfängerland eine wichtige Rolle.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

- eine möglicherweise bereits erteilte Genehmigung für die Lieferung von Rüstungsgütern an Saudi-Arabien in Milliardenhöhe zu widerrufen;

- sich künftig streng an die geltenden Rüstungsexportrichtlinien der Bundesregierung zu halten und dementsprechend eine restriktive Genehmigungspraxis zu praktizieren. Die rüstungsexportpolitischen Grundsätze der Bundesregierung dürfen auch nicht durch die Hintertür einer europäischen Harmonisierung verwässert werden;

- bei künftigen Rüstungsexporten für Transparenz ihrer Entscheidungen Sorge zu tragen und das Parlament in geeigneter Weise zeitnah zu informieren und einzubeziehen. Die Geheimhaltungsvorschriften der Bundesregierung sind in diesem Zusammenhang entsprechend anzupassen;

- im Zuge der aktuellen Debatte um Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien und vor dem Hintergrund, dass Informationen aus dem Bundessicherheitsrat an die Öffentlichkeit getragen wurden, das Parlament über die getroffenen Rüstungsexportentscheidungen aufzuklären und in diesem Zusammenhang die Grundlagen ihrer Außenpolitik zu erläutern.

Berlin, den 8. Juli 2011

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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