Info: Parlamentariergruppen im Deutschen Bundestag
"Die außenpolitischen Beziehungen des Deutschen Bundestages zu den
Parlamenten auswärtiger Staaten werden unter anderem durch die
Parlamentariergruppen gepflegt. Sie bieten eine zusätzliche
Informationsquelle für Abgeordnete, stellen ein Forum zum
internationalen Meinungsaustausch dar und sind ein unverzichtbares
Instrument der parlamentarischen Kontrolle im außenpolitischen Bereich
geworden. (...)
Parlamentariergruppen sind weitgehend formlose interfraktionelle
Zusammenschlüsse, deren Mitglieder nur Abgeordnete sein können. Eine
eigene Satzung oder eine besondere Geschäftsordnung gibt es nicht. Die
Abgeordneten erklären ihre Mitgliedschaft in einer oder mehreren
Gruppen (maximal fünf Gruppen) freiwillig. Die Mitgliedschaft spiegelt
ein besonderes Interesse an den Beziehungen zu den jeweiligen
Partnerstaaten (bilaterale Parlamentariergruppen, z.B.
Deutsch-Britische Parlamentariergruppe) beziehungsweise zu den
Staatengruppen (regionale Parlamentariergruppen, z.B. Deutsch-ASEAN
Parlamentariergruppe) und ihren Parlamenten wider. (...)
Die Mitglieder der Parlamentariergruppen bemühen sich, möglichst häufig
mit den Parlamentsmitgliedern der Partnerstaaten zusammenzutreffen, um
Themen und Probleme zu erörtern, die im beiderseitigen Interesse
liegen. Ergebnisse solcher Begegnungen fließen in die gesetzgeberische
Arbeit ein und werden in entsprechenden Maßnahmen der Bundesregierung
sichtbar (...)
Mitglieder der Parlamentariergruppe brauchen dabei in der Regel weniger
auf internationale diplomatische Zwänge Rücksicht zu nehmen und können
ihre Standpunkte auch in schwierigen Kontexten und bei für offizielle
und öffentliche Kontakte weniger geeigneten Themen (z.B.
Menschenrechte) deutlich formulieren. Ferner steht ihnen in solchen
Fällen meist ein breiteres Spektrum von Gesprächspartnern zur
Verfügung. Die Begegnungen und Meinungsaustausche der
Parlamentariergruppen zeichnen sich daher durch ihre offene und
unbefangene Atmosphäre aus. (...)"
Quelle: www.bundestag.de