Info: Ausschüsse im Deutschen Bundestag
Aufgaben der Ausschüsse
"Die Ausschüsse des Bundestages sind Organe des ganzen Parlaments. Ihre
Zusammensetzung regelt sich deshalb nach dem Stärkeverhältnis der
Fraktionen, die sich ihrerseits darüber verständigen, wieviele
Ausschüsse eingesetzt werden, welche Aufgabengebiete sie erhalten und
wieviele Mitglieder sie zählen sollen.
In der laufenden Legislaturperiode hat das Parlament 21 ständige
Ausschüsse eingesetzt, denen zwischen 15 und 42 ordentliche Mitglieder
und eine gleiche Anzahl von Stellvertretern angehören.
Von der Verfassung vorgeschrieben ist die Einsetzung des Auswärtigen
Ausschusses, des Verteidigungs- und des Petitionsausschusses. Der
Haushaltsausschuss, der Wahlprüfungsausschuss sowie der Ausschuss für
die Angelegenheit der Europäischen Union sind gesetzlich verankert.
(...)
In den Ausschüssen kommen die Experten der Fraktionen und Gruppen
zusammen. Die Arbeitsbereiche der Ausschüsse entsprechen dabei der
Aufgabenverteilung der Bundesministerien, was den Grundsatz der
parlamentarischen Kontrolle der Regierungstätigkeit verdeutlicht. (...)"
Unterausschüsse
"Jeder Ausschuss kann zur Vorbereitung seiner Arbeit Unterausschüsse
einsetzen. Diese werden entweder zur Beratung eines bestimmten
Gesetzentwurfes oder eines besonderen Problems eingesetzt. Sie können
auch für bestimmte Teilgebiete während der gesamten Wahlperiode
eingerichtet werden."
Quelle: www.bundestag.de
